Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40285
OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08 (https://dejure.org/2008,40285)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.2008 - 22 W 7/08 (https://dejure.org/2008,40285)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 22 W 7/08 (https://dejure.org/2008,40285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FGG § 25; FreihEntzG § 10; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Beschwerde, Landgericht, Begründungserfordernis, Abgabebeschluss, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Feststellungsantrag

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08
    Dem genügt nicht die pauschale Mitteilung des Beschwerdegerichts, das Beschwerdevorbringen rechtfertige keine vom erstinstanzlichen Gericht abweichende Entscheidung (BayObLG, FamRZ 2001, 54; Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 25 Rn. 28 m.w.N.).
  • KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06

    Verfahren über die Aufhebung von Abschiebungshaft: Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08
    Hierzu weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Zuständigkeit für einen solchen Antrag grundsätzlich bei dem Gericht liegt, an welches das Verfahren nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abgegeben wurde (vgl. nur KG, FGPrax 2006, 280).
  • LG Hannover, 07.03.2008 - 28 T 107/07

    D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss,

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung - vgl. Beschluss des OLG Celle vom 21.2.2008, 22 W 7/08, sowie Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.6.2006, 1 AR 6/06 - ist der Abgabebeschluss gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bindend und bezieht sich nicht nur auf Entscheidungen über die Fortdauer der Sicherungshaft, sondern auch auf Anträge nach § 10 Freiheitsentziehungsgesetz und Anträge auf Feststellung auf Rechtswidrigkeit der Inhaftierung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht