Rechtsprechung
OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
FGG § 25; FreihEntzG § 10; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
D (A), Abschiebungshaft, Beschwerde, Landgericht, Begründungserfordernis, Abgabebeschluss, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Feststellungsantrag
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08
Dem genügt nicht die pauschale Mitteilung des Beschwerdegerichts, das Beschwerdevorbringen rechtfertige keine vom erstinstanzlichen Gericht abweichende Entscheidung (BayObLG, FamRZ 2001, 54;… Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 25 Rn. 28 m.w.N.). - KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06
Verfahren über die Aufhebung von Abschiebungshaft: Bindungswirkung eines …
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08
Hierzu weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Zuständigkeit für einen solchen Antrag grundsätzlich bei dem Gericht liegt, an welches das Verfahren nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abgegeben wurde (vgl. nur KG, FGPrax 2006, 280).
- LG Hannover, 07.03.2008 - 28 T 107/07
D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, …
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung - vgl. Beschluss des OLG Celle vom 21.2.2008, 22 W 7/08, sowie Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.6.2006, 1 AR 6/06 - ist der Abgabebeschluss gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bindend und bezieht sich nicht nur auf Entscheidungen über die Fortdauer der Sicherungshaft, sondern auch auf Anträge nach § 10 Freiheitsentziehungsgesetz und Anträge auf Feststellung auf Rechtswidrigkeit der Inhaftierung.